Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – PARK.cologne GmbH
Vertragspartner
Vermieter ist die PARK.cologne GmbH (bis zur Eintragung ins Handelsregister: PARK.cologne GmbH i.G.), Josef-Lammerting-Allee 17–19, 50933 Köln, Telefon 0221 / 29 2000 48, E-Mail mail@park.cologne. Handelsregister und Vertretung: Amtsgericht Köln, Geschäftsführer: Pascal Chaudhuri.
§ 1 – Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz- und Veranstaltungsräumen sowie aller zugehörigen Leistungen durch die PARK.cologne GmbH („Vermieter”) gegenüber Unternehmern und Verbrauchern („Kunde”). Unternehmer ist, wer bei Vertragsschluss in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
1.2 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters in Textform.
1.3 Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass sie erneut vereinbart werden müssen. Gegenüber Verbrauchern werden sie bei jedem Vertragsschluss neu einbezogen.
§ 2 – Vertragsgegenstand und Vertragsschluss
2.1 Vertragsgegenstand ist die Nutzung von Räumlichkeiten inklusive optionaler Zusatzleistungen (z. B. Technik, Catering, Ausstattung, Personal).
2.2 Angebote des Vermieters sind 14 Tage ab Angebotsdatum bindend, sofern das Angebot keine andere Frist nennt. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt oder den Raumnutzungsvertrag unterzeichnet.
2.3 Der Vermieter kann Dritte zur Vertragserfüllung einsetzen.
2.4 Untervermietung oder anderweitige Überlassung an Dritte ist nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt.
§ 3 – Leistungen und Preise
3.1 Leistungen und Preise richten sich nach Angebot bzw. Auftragsbestätigung.
3.2 Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Gegenüber Verbrauchern weist der Vermieter Endpreise einschließlich Mehrwertsteuer aus.
3.3 Zusatzleistungen, die über den ursprünglichen Auftrag hinausgehen, werden gesondert berechnet.
3.4 Der Kunde haftet für alle Schäden, die er, seine Gäste oder von ihm beauftragte Dritte zu vertreten haben.
§ 4 – Zahlungsbedingungen
4.1 Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Zahlung in zwei Raten:
- 50 % bei Auftragsbestätigung
- 50 % bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn
4.2 Bei kurzfristiger Buchung (unter 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn) ist der Gesamtbetrag bei Auftragsbestätigung fällig.
4.3 Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, kann der Vermieter ihm eine angemessene Nachfrist setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
4.4 Zahlung auf Rechnung: Der Vermieter kann Kunden im Angebot ein Zahlungsziel nach der Veranstaltung einräumen (z. B. Zahlung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum). Ein Anspruch auf künftige Zahlungsziele besteht nicht. Bei Zahlungsverzug, Zahlungsrückständen aus früheren Verträgen oder einer erheblichen Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit kann der Vermieter jederzeit Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen. Die gesetzlichen Verzugsfolgen bleiben unberührt.
§ 5 – Rücktritt / Stornierung
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der vereinbarten Mietzeit in Textform (z. B. per E-Mail) vom Vertrag zurücktreten. Für die Berechnung der Fristen zählt der Zugang der Rücktrittserklärung beim Vermieter; Stichtag ist der Beginn der vereinbarten Mietzeit einschließlich Vorbereitungszeit.
5.2 Unternehmer: Tritt ein Unternehmer vom Vertrag zurück oder sagt er die Veranstaltung ab, berechnet der Vermieter folgende Pauschalen auf die Angebotssumme (netto):
- mehr als 120 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 20 %
- 120 bis 90 Tage vorher: 50 %
- 89 bis 60 Tage vorher: 75 %
- 59 Tage und weniger vorher: 100 %
5.3 Verbraucher: Tritt ein Verbraucher zurück, berechnet der Vermieter folgende Pauschalen auf die Angebotssumme (brutto):
- bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
- 89 bis 60 Tage vorher: 20 %
- 59 bis 30 Tage vorher: 40 %
- 29 bis 14 Tage vorher: 60 %
- weniger als 14 Tage vorher: 80 %
5.4 Angebotssumme ist der vereinbarte Gesamtpreis für Raummiete und eigene Leistungen des Vermieters, einschließlich nachträglich gebuchter Zusatzleistungen und Mehrzeiten, jedoch ohne Leistungen Dritter (siehe 5.8). Eine Verkürzung der Mietzeit, die Abwahl von Leistungen, Räumen oder Flächen und ähnliche Reduzierungen gelten als Teilrücktritt. Die Pauschale nach 5.2 bzw. 5.3 wird dann auf den entfallenden Teil der Angebotssumme berechnet. Maßgeblich ist jeweils der Zeitpunkt der Erklärung.
5.5 Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die Pauschale. Erlöse aus einer anderweitigen Vermietung des Raumes für den gebuchten Zeitraum werden auf die Pauschale angerechnet, abzüglich des Vermarktungsaufwands des Vermieters. Bei der Bemessung der Pauschalen sind ersparte Aufwendungen und die Möglichkeit einer anderweitigen Vermietung berücksichtigt.
5.6 Der Vermieter kann statt der Pauschale den tatsächlich entstandenen höheren Schaden verlangen, den er nachweist.
5.7 Bereits geleistete Zahlungen werden auf die Pauschale angerechnet. Ein darüber hinausgehender Betrag wird erstattet. Soweit keine Zahlung geleistet wurde, wird die Pauschale in Rechnung gestellt und ist innerhalb der im Angebot genannten Frist, andernfalls innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig.
5.8 Externe Dienstleister: Hat der Vermieter im Auftrag des Kunden externe Dienstleister (z. B. Technik, Catering, Dekoration, Personal) beauftragt, trägt der Kunde die dadurch entstandenen oder nicht mehr stornierbaren Kosten zusätzlich zur Pauschale in nachgewiesener Höhe, unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung. Die Pauschale bezieht sich nur auf die eigenen Leistungen des Vermieters; dieselben Kosten werden nicht doppelt berechnet. Das gilt insbesondere, wenn bereits Leistungen erbracht wurden oder nach den Bedingungen der Dienstleister keine kostenfreie Stornierung mehr möglich ist.
5.9 Auf eine Verlegung der Veranstaltung besteht kein Anspruch. Wird die Veranstaltung auf Wunsch des Kunden verlegt, gilt dies als Rücktritt nach 5.1 verbunden mit einer Neubuchung. Der Vermieter kann im Einzelfall eine bereits berechnete Pauschale auf die Neubuchung anrechnen.
5.10 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen.
§ 6 – Nutzung der Räume und Haftung
6.1 Die gemieteten Räume dürfen nur im vereinbarten Umfang und Zeitraum genutzt werden.
6.2 Eine gewerbliche Nutzung oder Nutzung für öffentliche Veranstaltungen ist vorher anzumelden und bedarf der Zustimmung.
6.3 Für Beschädigungen an Gebäuden, Mobiliar, Technik etc. haftet der Kunde, soweit er, seine Gäste oder von ihm beauftragte Dritte sie zu vertreten haben.
6.4 Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für übernommene Garantien bleibt unberührt.
6.5 Höhere Gewalt: Für Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Stromausfall, Unwetter), die der Vermieter nicht zu vertreten hat, übernimmt er keine Haftung. Wird die Durchführung der Veranstaltung dadurch oder durch eine behördliche Anordnung ganz oder teilweise unmöglich, stimmen sich die Parteien über eine Verlegung ab. Kommt keine Einigung zustande, werden bereits erbrachte Leistungen vergütet und im Übrigen geleistete Zahlungen erstattet.
6.6 Der Kunde ist für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften, insbesondere des Veranstaltungsrechts, selbst verantwortlich.
§ 7 – Hausordnung und Verhalten
7.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Hausordnung sowie alle behördlichen Auflagen einzuhalten.
7.2 Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Bei groben Verstößen behält sich der Vermieter das Recht vor, die Veranstaltung abzubrechen.
§ 8 – Veranstalterpflichten und Genehmigungen
8.1 Der Kunde ist selbst für das Einholen aller erforderlichen Genehmigungen verantwortlich (z. B. GEMA, Polizei, Ordnungsamt).
8.2 Etwaige Gebühren sind vom Kunden zu tragen.
§ 9 – Technik und Ausstattung
9.1 Die bereitgestellte Technik wird vor Veranstaltungsbeginn gemeinsam getestet.
9.2 Mängel an der bereitgestellten Technik oder den Räumen hat der Kunde dem Vermieter unverzüglich, spätestens während der Veranstaltung, anzuzeigen, damit der Vermieter Abhilfe schaffen kann. Wurde die Technik beim gemeinsamen Test als funktionstüchtig übergeben, bleibt dem Kunden der Nachweis eines später aufgetretenen Mangels unbenommen.
§ 10 – Externe Dienstleister
10.1 Der Einsatz externer Dienstleister (Catering, Technik etc.) bedarf der Zustimmung des Vermieters in Textform.
10.2 Der Kunde haftet für deren Verhalten und etwaige Schäden.
10.3 Sofern der Kunde einen eigenen Caterer einsetzen möchte, ist dies nach vorheriger Zustimmung gegen eine Servicepauschale pro Gast zulässig.
§ 11 – Unterbrechung oder Abbruch durch den Vermieter
11.1 Der Vermieter kann die Veranstaltung unterbrechen oder abbrechen, wenn durch das Verhalten des Kunden oder seiner Gäste Gefahren für Personen, Sachen oder den Ablauf entstehen. Der Vergütungsanspruch des Vermieters bleibt bestehen, soweit der Kunde oder seine Gäste die Gründe für den Abbruch zu vertreten haben.
§ 12 – Auf- und Abbau / Lagerung
12.1 Auf- und Abbauzeiten sind im Vorfeld abzustimmen.
12.2 Eine Lagerung von Gegenständen außerhalb der Mietzeiten ist nur mit Zustimmung erlaubt und kann kostenpflichtig sein.
§ 13 – Foto- und Videoaufnahmen
13.1 Öffentliche Foto-, Film- oder Tonaufnahmen bedürfen der Zustimmung des Vermieters.
§ 14 – Reinigung
14.1 Sonderreinigungen, insbesondere bei grober Verschmutzung, werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.
§ 15 – Internetnutzung / WLAN
15.1 Der Kunde ist für die Nutzung des bereitgestellten Internetzugangs verantwortlich. Eine Weitergabe an Dritte oder Nutzung zu rechtswidrigen Zwecken ist untersagt. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit des Internetzugangs wird nicht zugesichert; im Übrigen gilt § 6.4.
§ 16 – Verlust und Fundsachen
16.1 Für Verlust oder Diebstahl von Eigentum des Kunden oder seiner Gäste haftet der Vermieter nur nach Maßgabe von § 6.4. Gefundene Gegenstände werden bis zu 4 Wochen aufbewahrt.
§ 17 – Sicherheit und Notfälle
17.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle Sicherheitsvorgaben des Hauses (z. B. Fluchtwege, Brandschutz) einzuhalten und diese an seine Teilnehmer weiterzugeben.
§ 18 – Garderobe und mitgebrachte Technik
18.1 Für mitgebrachte Garderobe und technische Geräte haftet der Vermieter nur nach Maßgabe von § 6.4.
§ 19 – Datenschutz
19.1 Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze. Die Informationen nach Art. 13 DSGVO stellt der Vermieter in seiner Datenschutzerklärung bereit: https://park.cologne/datenschutz
§ 20 – Salvatorische Klausel
20.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
§ 21 – Gerichtsstand
21.1 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Vermieters. Es gilt deutsches Recht.
Gültig ab: 01.